Ich habe ein Grundstück

Diese entgeltliche Einschaltung (Quelle: Bregenzer BLÄTTLE vom 28.2.2019) erläutert wie das neue Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz über Bebauungsfristen der Baulandhortung entgegenwirken will.

Wir teilen das Ziel, nämlich einen sorgsamen Umgang mit Grund und Boden und schlagen eine Win-Win Lösung vor: Wenn für Sie als Eigentümer eines größeren Grundstücks noch keine eigene Nutzung absehbar ist, verpachten Sie doch ihr Grundstück an uns, zur Zwischennutzung! Und sichern sich nebenbei eine Zusatzeinnahme durch Pachtzinsen.

Sie haben ein Grundstück und wollen es nicht bald selber bebauen? Dann haben wir ein Angebot für Sie…

 

Für unsere Gemeinschaftswohnprojekte auf Zeit suchen wir in ganz Vorarlberg Grundstücke zur Pacht im Baurecht.

 

Für Sie als Eigentümer bedeutet das konkret:

…Wir pachten Ihr Grundstück für mindestens 20 Jahre, sehr gerne länger. Ideale Pachtzeiträume sind 30 Jahre oder mehr. Wir suchen gemeinsam nach einer passenden Lösung – natürlich abhängig von Ihren Plänen und Bedürfnissen als EigentümerIn. Die Pachtdauer ist letztlich auch ein wesentlicher Faktor für die Höhe des Pachtzinses.
 
…Wir suchen Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, in allen Lagen im Ländle. Ideal sind Größen ab 1.500 m2, sehr gerne aber auch größere Grundstücke.
 
…Ihr Ansprechpartner für alle Belange hinsichtlich Pacht und Grundstücksnutzung ist die grund-genug Genossenschaft. Sie ist der rechtliche Träger und Eigentümerin des Wohnprojekts. Die grund-genug Genossenschaft ist Ihr alleiniger Vertragspartner und garantiert die pünktliche Zahlung des Pachtzinses, die zweckgemäße Nutzung des Grundstücks ebenso wie den Rückbau und die Übergabe des Grundstücks im Urzustand nach Ablauf der Pachtdauer. Sie müssen sich nicht mit einzelnen Parteien arrangieren und tragen auch kein Risiko, etwa wenn es zu einem Wechsel in der Baugruppe kommt.
 
…Unsere Wohnobjekte werden ohne Keller ausgeführt und sie stehen auf Punktfundamenten – deshalb kommt es zu keiner Bodenversiegelung. Die mobilen Wohnelemente können am Ende der Pachtdauer wieder abgebaut werden. Ebenso wird die Erschließungsinfrastruktur so geplant, dass sie wieder rückgebaut werden kann. Im Pachtvertrag wird garantiert, dass ihr Grund nicht versiegelt und nach Ablauf der Pacht wieder im ursprünglichen Zustand an Sie übergeben wird. Davon ausgenommen werden können notwendige bauliche Maßnahmen wie z.B. Kanalanschluss oder Stromanschluss, die Ihnen als Eigentümer zugute kommen und das Grundstück langfristig aufwerten. 
 
…Sie erhalten einen fairen Pachtzins, der für ein Pachtverhältnis im Baurecht angemessen und an der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks ausgerichtet ist. Das ist auf jeden Fall besser als einfach nur Grundsteuer zu bezahlen. Gleichzeitig bleiben Sie Eigentümer des Grundstückes und es steht bspw. für Kinder und Enkel wieder zur Verfügung. Sie profitieren auch von etwaigen Wertsteigerungen. Die zeitlich begrenzte Zwischennutzung richtet sich ganz nach Ihren Möglichkeiten.
 
Wenn wir damit Ihr Interesse wecken können – bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: pacht@grund-genug.at | +43 664 1038362